Donnerstag, November 21, 2024
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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Wohnraummietrecht

Unsere rechtliche Beratung bzw. Vertretung betrifft den Teilbereich des Mietrechtes, der die Verhältnisse zwischen Vermieter und Mieter über Wohnraum regelt. Auseinandersetzungen werden zumeist zur Rechtmäßigkeit einer Kündigung bzw. der rechtlichen Verhältnisse während oder nach Beendigung eines Mietverhältnisses geführt.

- Begründung
- Mietminderung / Mangelbeseitigung
- Kündigung & Räumung

Gewerberaummietrecht

In diesem Teilbereich bieten wir Beratung bzw. Vertretung zu den Rechten und Pflichten von Mietern und Vermietern gewerblicher Räume an. Häufig existieren wenige Kenntnisse über die zum Teil erheblichen Unterschiede zum Wohnraummietrecht.

- Abgrenzung zu Wohnraummiete
- Sicherheitsleistungen
- Gewährleistungen
- Ansprüche bei Vertragsende
- Vertragslaufzeiten

Pachtrecht

Die Beratung bzw. Vertretung innerhalb dieses Rechtsgebietes umfasst die entgeltliche Nutzung eines Grundstückes oder einer Immobilie, bei der der Nutzer darüber hinaus berechtigt ist, eigene Nutzungen zu ziehen. Hierunter versteht man beispielsweise die Ernte eines Obstgrundstückes oder die Nutzung des Mobiliars einer eingerichteten Gastronomie.

- Abgrenzung zum Mietrecht
- Landpachtvertrag
- Unternehmenspachtvertrag
- Gaststätten- und Hotelpachtvertrag

Nachbarschaftsrecht

Das Nachbarschaftsrecht regelt als Ausfluss des Sachenrechts die Beziehungen zwischen Grundstücksnachbarn und/oder Dritten. Hierbei ist zwischen privaten und öffentlichen Nachbarschaftsrecht zu unterscheiden. Ferner spielen insbesondere landesgesetzliche Vorschriften zur rechtlichen Bewertung eines Streites unter Nachbarn eine erhebliche Rolle. Oft gilt das Motto „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“ Friedrich Schiller Wilhelm Tell IV, 3. (Tell)

- Thür. Nachbarschaftsgesetz
- Regelungen §§ 903 ff. BGB
- Gewohnheitsrechte
- Überbau / Notweg
- Grundstücksgrenze

Wohneigentum WEG

Besteht eine Immobilie aus mehreren in sich abgeschlossenen Wohn- oder Gewerbeeinheiten, kann durch eine notariell beurkundete Teilungserklärung Wohnungs- und Teileigentum begründet werden. Jeder Wohnungs- und Teileigentümer erwirbt dann an seiner Einheit Sondereigentum. Gemeinschaftlich genutzte Flächen stehen im Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft. Details regelt das Wohnungseigentumsgesetz. Sowohl in kleineren als auch größeren Gemeinschaften besteht infolge von Unkenntnis der jeweiligen Recht und Pflichten Beratungs- und Vertretungsbedarf.

- Teilungserklärung
- Beschlussanfechtung
- Eigentümerversammlung

Maklerrecht

Obwohl gerade in Ballungsgebieten kaum Verträge ohne Makler geschlossen werden, ist das Maklerrecht leider nur äußerst rudimentär in den §§ 652 ff BGB geregelt. Die Maklerprovision ist vom Grundsatz her eine Erfolgsprovision, die der Makler nur verdient, wenn er erfolgreich vermittelt. Geht es um die Vermittlung von Wohnraum, regelt das Wohnungsvermittlungsgesetz darüber hinaus weitere Details.

- Provision/Courtage
- Haftung des Maklers
- Makleralleinauftrag
- Wohnungsvermittlungsgesetz

Vertragsgestaltungen

Dieser Teilbereich unserer Dienstleistung befasst sich vorrangig mit der Frage, durch interessengerechte Beratung vor bzw. während der Errichtung der vertraglichen Grundlage spätere Streitigkeiten unter den Vertragspartnern zu vermeiden.

- Miet-, Kauf- und Pachtverträge
- Klauselprüfung /-anpassung
- Prüfung bestehender Verträge vor Kauf einer Immobilie
- Vorkaufsrecht

Immobilienrecht

Hierunter sind alle rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Immobilie zu verstehen. Unsere Beratung bzw. Vertretung bezieht sich vorrangig auf Fragestellungen zum Immobilienkauf oder dessen Rückabwicklung, dem Beurkundungsgesetz, der Grundbuchordnung oder des Erbbaurechtsgesetzes.

- Mängel
- Rückabwicklung etc.
- Nebenkosten
- Grundbuch
- Dienstbarkeiten (bspw. Wohnrecht)

Grundstücksrecht

Das Grundstücksrecht ist dem Grunde nach kein eigenständiges Rechtsgebiet. Hierunter ist vielmehr die Gesamtschau aller Rechtsnormen zu sehen, welche sich mit dem Erwerb, der Veräußerung und Verwaltung von Grundstücken und grundstücksbezogenen Rechten (bspw. Dienstbarkeiten in Form von Wegerechten o.ä.) befassen.

- Grenzverwirrung
- Grenzbereinigung
- Abwehrrechte

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